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INFORMATIONEN ZUM ENERGIEAUSWEIS

Was sagt ein Energieausweis aus?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Dies wird in einem Energielabel dargestellt.

Ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei großen Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Käufer und Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat.

Welche Ausweise gibt es?

1. Verbrauchsausweis
2. Bedarfsausweis

Es gibt zwei Varianten: den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist eine aufwendigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich.

Ab wann muss ein Energieausweis vorliegen?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist die Vorlage eines Energieausweise bereits heute Pflicht.

Für Wohngebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden, ist auf Verlangen der Kauf- bzw. Mietinteressenten der Ausweis ab dem 01.07.2008 vorzulegen.

Ab dem 01.01.2009 ist dies für alle später errichteten Gebäude erforderlich.

Ab dem 01.07.2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Falle der Vermietung oder des Kaufes Energieausweise vorliegen. Öffentliche Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis dann gut sichtbar aushängen.

Wie sieht ein Energieausweis aus?


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